Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung von Hartz-IV Empfängern, Wohngeldempfängern und Empfängern von Kindergeldzuschlägen

Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen des „Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)“ und „Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag“ ist es nun möglich, finanzielle Zuschüsse für das Schulessen als auch andere schulische Veranstaltungen wie Klassenfahrten zu erhalten.

Gefördert werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe:

*  für ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
(Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten der Klassenfahrt vorlegen.)

* für Schülerbeförderung (bitte Nachweis beifügen)

* Schulbedarf (August 70 €, Februar 30 €)

* für eine ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe)

* für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung

* zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.)

Familien, die zu diesem Personenkreis gehören, können sich den entsprechenden Antrag auf der entsprechenden Seite des Landratsamtes oder direkt von hier downloaden.  Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 01.07.2015

Als Ansprechpartnerin für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Wurster vom Sozialamt zur Verfügung.

Adresse:
Sozialamt

Dezernat II
Zimmer H002
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441-920-6158
Telefax: 07441-920-996158
Mail: y.wurster@landkreis-freudenstadt.de

letzte Aktualisierung: 03.08.2017